Das Brandenburger Tor in Berlin und der Schriftzug "30 Jahre Deutsche Einheit"(Quelle: rbb/imago images/Panthermedia
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- 64. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses

"Einen statt Spalten" – so lautete die Forderung der CDU-Fraktion an den Senat anlässlich der Aktuellen Stunde zu 30 Jahren Deutsche Einheit. Außerdem ging es um die Durchsetzung des Brandschutzes in dem besetzten Haus in der Rigaer Straße 94 und um klarere Verfahren bei Volksinitiativen und Volksbegehren.


Die Aktuelle Stunde im Abgeordnetenhaus stand ganz im Zeichen der Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit. Die CDU-Fraktion hatte das Thema unter dem Titel „30 Jahre deutsche Einheit – Unsere Geschichte ist Auftrag an den Senat: Einen statt spalten“ beantragt. Im Abgeordnetenhaus war man sich weitgehend einig, dass für Deutschland sowie für Berlin im Besonderen die deutsche Einheit ein großes Glück bedeutet. Dies betonten sowohl der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) als auch Oppositionsführer Burkhard Dregger (CDU).

Sowohl Linken-Fraktionschef Carsten Schatz als auch FDP-Sprecher Stefan Förster kritisierten u.a. die Ost-West-Unterschiede bei Löhnen und Renten, die 30 Jahre nach der Wende den Menschen nicht mehr zu vermitteln seien. Weitgehend allein blieb dagegen AfD-Fraktionschef Georg Pazderski mit der Ansicht, dass sich die Bürger auch heute nicht mehr trauten, ihre Meinung frei zu äußern und die aktuelle Situation sich den Zuständen der DDR immer mehr annähere.

Außerdem ging es um den Brandschutz in der Rigaer Straße 94. Die CDU erhob den Vorwurf, der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und der Senat ignorierten seit Jahren Brandschutzmängel in dem besetzten Haus. Sie forderte den Senat zum Handeln auf. AfD und FDP schlossen sich dieser Forderung an. Vertreter der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen wiesen darauf hin, dass im Rahmen der Bezirksaufsicht Prüfverfahren eingeleitet worden seien. Deren Ergebnisse müsse man abwarten.

Auf der Tagesordnung stand auch die zweite Lesung des Gesetzes zur Anpassung des Abstimmungsrechts. Damit erhält Berlin klarere Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide. Dies betrifft u.a. vorgeschriebene Fristen für die Zulässigkeitsprüfung, die zwingende Durchführung von Volksentscheiden zusammen mit Wahlen sowie mehr Transparenz bei Spenden für Volksbegehren. Das Gesetz stieß auch bei der Opposition auf große Zustimmung, auch weil die Zulässigkeitsprüfung durch den Senat in der Vergangenheit mitunter sehr lange gedauert hat.