Michael Stübgen (CDU)
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- Michael Stübgen (CDU)

Der Innenminister sieht keine Erfordernis für einen Nachteilsausgleich für Volksbegehren unter den Bedingungen der Pandemie. Anders als bei Volksinitiativen gebe es bei Volksbegehren die Möglichkeit der brieflichen Eintragung. Daher hätten sowohl der Landtag als auch das Landesverfassungsgericht Forderungen nach einem solchen Nachteilsausgleich für Volksbegehren eine Absage erteilt. Bei der brieflichen Eintragung habe es anfänglich Probleme gegeben. Die Landesregierung sei diesen Dingen jedoch nachgegangen und die Probleme seien abgestellt worden.