Frau mit Mundschutz, leere aufgefächerte Geldbörse (Quelle: rbb/imago images/Cavan Images)
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- 72. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses

Mit der schleppenden Auszahlung der Überbrückungshilfen befassten sich die Abgeordneten in der Aktuellen Stunde auf Antrag der FDP. In zweiter Lesung wurden das Versammlungsfreiheitsgesetz und eine Änderung des Landeswahlgesetzes verabschiedet. Mit einer Gesetzesnovelle zur Verschlankung der Bauordnung befasste sich das Plenum in erster Lesung.

Zu Beginn der Sitzung hat Parlamentspräsident Ralf Wieland die fingierte Nachricht zum vermeintlichen Tod des CDU-Abgeordneten Kurt Wansner scharf verurteilt. Es sei mehr als nur eine Geschmacksgrenze überschritten. Das sei ein Angriff auf Recht und Gesetz, verpackt in der Sprache zynischer Gewalt, so Wieland. Die linksradikale Internetseite Indymedia hatte behauptet, Wansner sei bei einem Feuer in der Türkei ums Leben gekommen.

In der Aktuellen Stunde ging es um die Corona-Hilfen für Berliner Unternehmen. Thematisiert wurde vor allem, dass die vom Staat angekündigte Unterstützung nur mit erheblicher Verspätung bei den Firmen ankommt. Ein Dringlicher Antrag der FDP wird in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Fraktion lege ein Stufenkonzept vor, das in Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen festlegt, welche Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens gelten sollen. In der Debatte ergriff auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller das Wort. Er äußerte sich zu den Beschlüssen der Bund-Länderkonferenz zur Corona-Politik.

Das Abgeordnetenhaus beschloss eine Änderung des Landeswahlgesetzes. Dafür hatten sich
alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD ausgesprochen. Dabei geht es darum, das Gesetz mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen im Herbst an die spezifische Situation in Corona-Zeiten anzupassen. So soll es z.B. kleineren Parteien erleichtert werden, bei den Wahlen anzutreten, indem die Zahl der für die Zulassung nötigen Unterschriften halbiert wird.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen verabschiedet das Abgeordnetenhaus in zweiter Lesung das "Gesetz über die Versammlungsfreiheit für das Land Berlin". Bisher galt das Versammlungsgesetz des Bundes von 1978. Die Neuregelung lockert u.a. das Vermummungsverbot, verdeckte Videoaufnahmen von Zivilbeamten der Polizei sind unzulässig. Von der Opposition wurde das Gesetz heftig kritisiert.