Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Quelle: IMAGO / Carmele/tmc-fotografie.de)
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- 77. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses

Wie geht es weiter nach dem gescheiterten Mietendeckel? Darum ging es auf Antrag der AfD-Fraktion in der Aktuellen Stunde im Abgeordnetenhaus. Weitere Themen waren die Änderung des Berliner Energiewendegesetzes, die Änderung des Wahlgesetzes und der bevorstehende Al-Quds-Marsch in der City-West.

Nach dem Scheitern des Berliner Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht bestand im Abgeordnetenhaus offenbar großer Redebedarf. Gleich fünf Fraktionen hatten Anträge für die Aktuelle Stunde zum Thema gestellt. Das Präsidium einigte sich schließlich auf den Antrag der AfD-Fraktion "Der Senat bricht mit dem Mietendeckel das Grundgesetz - Rot-Rot-Grün versenkt sich selbst!". Die AfD hob - wie auch CDU und FDP - die rechtlichen Aspekte des Mietendeckels hervor. Rot-Rot-Grün habe bewusst das Grundgesetz gebrochen und ein riskantes Spiel mit den Mietern gespielt. Die Koalitionsfraktionen betonten, man habe sich mit dem Mietendeckel auf juristisches Neuland begeben, um ein gravierendes sozialpolitisches Problem zu lösen. Dieses Projekt sei leider gescheitert. Nun sei es am Bund, den explodierenden Mieten in ganz Deutschland endlich wirksam Einhalt zu gebieten. Das sei in der Vergangenheit vor allem am Widerstand der CDU gescheitert. Karlsruhe habe zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beim Mietrecht entschieden, aber nichts über die Verfassungsmäßigkeit des Deckels
als Instrument gesagt.

Auf der Tagesordnung stand auch die Änderung des Berliner Energiewendegesetzes. Im Kern ging es dabei um die Berücksichtigung des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015, das zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Energiewendegesetzes noch nicht in Kraft war. Die Ziele und Vorgaben des Pariser Abkommens sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse sollen in die Novelle des Energiewendesgesetzes eingearbeitet werden. In der Neufassung des Gesetzes werden u.a. ambitioniertere Emissionsreduzierungen festgeschrieben und z.B. bei der Fahrzeugflotte des Landes, bei öffentlichen Gebäuden und im Fernwärmenetz konkretisiert. Die FDP konnte dem Entwurf durchaus Positives abgewinnen, verwies aber - wie CDU und AfD - darauf, dass die gesteckten Ziele angesichts des Sanierungsstaus in der Hauptstadt und der vollen Auftragsbücher bei Baufirmen schwer erreichbar sein würden.

Außerdem ging es um den für den 8. Mai 2021 angemeldeten Al-Quds-Marsch. CDU und FDP forderten ein Verbot der Veranstaltung wegen der dort üblichen antisemitischen und homophoben Äußerungen. SPD, Linke und Grüne betonten, dass ein Verbot nicht in der Kompetenz des Parlaments liege. Dennoch waren sich alle Fraktionen einig in ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Al-Quds-Marsch.

Darüber hinaus beschloss das Berliner Landesparlament auf Druck des Verfassungsgerichtshofs eine Änderung des Wahlgesetzes. Damit wird die Zahl der notwendigen Unterstützerunterschriften für das Einreichen von Wahlkreisvorschlägen, Bezirks- und Landeslisten auf etwa ein Viertel reduziert. Dies gilt für die Wahlen am 26. September 2021. Wegen der Infektionsgefahr durch die Corona-Pandemie wäre es für kleine Parteien ansonsten in diesem Jahr sehr viel schwieriger die notwendigen Unterstützerunterschriften zu beschaffen.