Flüchtlinge nehmen an einem Kurs an der Freien Universität in Berlin teil, im Hintergrund eine Karte von Brandenburg und gestapelte Geldscheine und Münzen (Quelle: Foto: imago/photothek; Montage: rbb)
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11. Juni 2019 - 79. Sitzung des Brandenburger Landtags

Der Brandenburgische Landtag hat am Dienstag die Änderung des Landesaufnahmegesetzes verabschiedet. Damit kommen den Kommunen zusätzliche Mittel zu, um die Integration von Geflüchteten zu finanzieren. Weitere Themen der Plenarsitzung waren die Erhebung des "Windkraft-Euros", die Unterstützung von Waldbesitzern bei der Anpassung an die Klimakrise und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Artikel und Dienstleistungen des Kinderbedarfs.

Zum Auftakt des viertägigen Sitzungsmarathons am Ende der Legislaturperiode debattierte der Landtag in 2. Lesung über die Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Die Gesetzesänderung soll Landesmittel für die Kommunen bereitstellen, um die Integration von geflüchteten Menschen zu ermöglichen. Pro Person und Jahr sollen Kreise und kreisfreie Städte einen Pauschalbetrag von 300 EURO erhalten.Die AfD stimmte gegen das Gesetz. Alle anderen Fraktionen stimmten dem Gesetzentwurf zu.

Debattiert wurde auch in 2. Lesung über den sogenannten "Windkraft-Euro". SPD, Linke und CDU wollen bei der Bevölkerung für mehr Akzeptanz von Windkraftanlagen sorgen. Gemeinden, auf deren Gebiet neue Windkraftanlagen errichtet und betrieben werden, sollen pro Anlage und Jahr eine Sonderabgabe von 10.000 EURO vom Betreiber erhalten. AfD und Grüne hielten die Sonderabgabe für verfassungswidrig. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Antragsteller verabschiedet.

Auf der Tagesordnung stand zudem die Unterstützung von Waldbesitzern beim Waldumbau. Bisher haben private Eigentümer und Kommunen mit Waldflächen über 10 Hektar laut § 28 des Landeswaldgesetzes keinen Anspruch auf Dienstleistungen staatlicher Förster. Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Rücknahme dieses Erlasses, um das Know-How der staatlichen Förster gegen Gebühr auch für die Eigentümer größerer Waldflächen zugänglich zu machen. Die Grünen konnten sich mit ihrer Forderung nicht durchsetzen. Die SPD argumentierte, der Landesbetrieb Forst biete schon jetzt schon allen Waldbesitzern eine kostenfreie Beratung.

Die AfD setzte sich in der Plenarsitzung für eine Senkung der Umsatzsteuer für Produkte und Dienstleistungen des Kinderbedarfs von 19 auf 7 Prozent ein. Mit einem Antrag forderte sie die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Gesetzesänderung stark zu machen. Die übrigen Fraktionen verwiesen darauf, dass Kinderarmut keine Frage des Mehrwertsteuersatzes sei. Kinderarmut habe viele Ursachen. Die AfD konnte sich mit ihrer Forderung nicht durchsetzen.