Die Linke fordert in ihrem Antrag, dass zur Bundestagswahl die Wahlbezirke so eingerichtet werden, dass wohnortnahes Wählen möglich ist. Zuvor hatte der Landeswahlleiter die Empfehlung ausgesprochen, zur Wahrung des Wahlgeheimnisses auf Stimmbezirke mit weniger als fünfzig Wahlberechtigten zu verzichten und entsprechend größere Stimmbezirke einzurichten. Im ländlichen Raum könne das zu Situationen führen, dass Wahllokale teils acht Kilometer vom Wohnort einzelner Bürger entfernt seien, so die Linke und plädiert für Wahllokale auch in kleinen Orten. AfD und BVB/Freie Wähler unterstützen den Antrag. SPD, CDU und Grüne verweisen darauf, dass die Einrichtung der Stimmbezirke in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung falle. Der Antrag wird abgelehnt.