Die AfD fordert ein Gesetz, das es Richterinnen, Staatsanwältinnen, Schöffinnen und Rechtsreferendarinnen verbietet, bei der öffentlichen Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wie z.B. in Gerichtsverhandlungen ein Kopftuch zu tragen. Bezug nehmend auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2020 müsse die religiöse Neutralität der Justiz gewahrt bleiben. Ein muslimisches Kopftuch im Gerichtssaal widerspreche diesem Neutralitätsgebot. Die übrigen Fraktionen weisen darauf hin, dass ein Kopftuchverbot ebenso gegen das Neutralitätsgebot verstoßen würde, da es eine einseitige Benachteiligung einer einzelnen Religionsgruppe zur Folge hätte. Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) kündigt an, zu prüfen, ob es einen Regelungsbedarf gebe, das Tragen jeglicher religiöser Symbole für die betroffene Personengruppe zu untersagen. Der AfD-Antrag findet keine Mehrheit.