Die AfD möchte die Kommunalverfassung dahin gehend ändern, dass die Gemeindevertretungen nicht mehr nur in Präsenzsitzungen, sondern auch in Video- und Telefonkonferenzen zusammentreten können. Zur Begründung heißt es, das kommunale Notlagengesetz, das wegen der Corona-Pandemie vorübergehend erlassen wurde und die Rechte der Gemeindevertretung an den Hauptausschuss abtritt, sei nicht verfassungskonform. Der AfD-Antrag wird von allen anderen Fraktionen im Plenum abgelehnt. Argumente sind u.a. dass die Präsenzsitzung der Normalfall in einer Demokratie sein müsse, um die Öffentlichkeit angemessen einzubeziehen. Darüber hinaus sei das kommunale Notlagengesetz rechtmäßig und werde so bald wie möglich wieder aufgehoben, eine Verfassungsänderung, wie von der AfD gefordert, sei jedoch von Dauer.